Die ab Jänner 2009 geänderten Umsatzsteuervoranmeldungen enthalten zwei neue Kennzahlen (032 und 039).
Sie betreffen Unternehmer, auf die die Umsatzsteuerschuld im Rahmen des Handels und/oder der Bearbeitung von Schrott und Abfallstoffen übergegangen ist.
Nähere Informationen zur Umsatzsteuervoranmeldung finden Sie in unserem Info-Blatt „DieUmsatzsteuervoranmeldung (UVA)“ sowie für die von Änderung besonders Betroffenen in unserem Info-Blatt „Reverse Charge im Sekundärrohstoffbereich“.
Beide Info-Blätter finden Sie auf der Homepage der Wirtschaftskammer unter wko.at/steuern.